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FAQ Krankengeld SVS
Dies waren die 15 häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Krankengeld bei der SVS. Sollten weitere Fragen auftreten, steht Ihnen die SVS gerne zur Verfügung.
Wie beantrage ich Krankengeld SVS
Krankengeld ist eine Leistung der Sozialversicherung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei längerer Krankheit zur Verfügung steht. Es wird von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ausgezahlt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Krankengeld bei der SVS beantragen.
Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch
Um Krankengeld bei der SVS zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind selbständig erwerbstätig und bei der SVS versichert.
- Sie sind krankgeschrieben und können Ihre selbständige Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben.
- Sie sind innerhalb der letzten sechs Monate mindestens drei Monate ununterbrochen selbständig erwerbstätig gewesen und dabei bei der SVS versichert gewesen.
- Sie haben innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge zur SVS geleistet.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Österreich.
Der Antragsprozess
Um Krankengeld bei der SVS zu beantragen, müssen Sie verschiedene Schritte durchlaufen:
- Krankmeldung: Sobald Sie krankgeschrieben sind und Ihre selbständige Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben können, müssen Sie sich bei der SVS krank melden. Dazu können Sie telefonisch oder schriftlich Kontakt aufnehmen.
- Antragsformular ausfüllen: Die SVS wird Ihnen ein Antragsformular zuschicken, das Sie ausfüllen müssen. Hier müssen Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Krankheit und Ihrer bisherigen selbständigen Tätigkeit machen.
- Ärztliches Attest: Zusätzlich zum Antragsformular müssen Sie ein ärztliches Attest beilegen, das Ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Das Attest sollte Angaben zu Ihrer Diagnose, der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit und den medizinischen Behandlungen enthalten.
- Einreichung des Antrags: Sobald Sie das Antragsformular und das ärztliche Attest ausgefüllt haben, müssen Sie diese Unterlagen bei der SVS einreichen. Dies kann per Post, per Fax oder persönlich erfolgen.
- Püfung des Antrags: Die SVS wird Ihren Antrag prüfen und entscheiden, ob Ihnen Krankengeld zusteht. Hierbei werden Ihre persönlichen und medizinischen Angaben überprüft.
- Auszahlung des Krankengeldes: Falls Ihnen Krankengeld zusteht, wird es monatlich im Voraus ausgezahlt. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach Ihrem bisherigen Einkommen als Selbständiger.
- Regelmäßige ärztliche Kontrollen: Während des Bezugs von Krankengeld ist es erforderlich, regelmäßige ärztliche Kontrollen durchzuführen und der SVS ärztliche Berichte über den Verlauf der Erkrankung vorzulegen.
- Beendigung des Krankengeldbezugs: Der Krankengeldbezug endet, wenn Sie wieder vollständig gesund sind und Ihre selbständige Tätigkeit wieder aufnehmen können. Sie müssen dies der SVS rechtzeitig mitteilen.
Zusätzliche Leistungen während des Krankengeldbezugs
Während des Bezugs von Krankengeld können Sie zusätzliche Leistungen von der SVS in Anspruch nehmen:
- Reha-Maßnahmen: Wenn eine Reha-Maßnahme erforderlich ist, können Sie diese bei der SVS beantragen. Die Kosten für die Reha werden von der SVS übernommen.
- Haushaltshilfe: Wenn Sie aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit vorübergehend keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durchführen können, können Sie bei der SVS eine Haushaltshilfe beantragen. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden von der SVS übernommen.
- Pflegegeld: Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung pflegebedürftig sind, können Sie bei der SVS Pflegegeld beantragen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem Pflegebedarf.
- Umschulung oder Berufsförderung: Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung Ihre bisherige selbständige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, können Sie bei der SVS eine Umschulungs- oder Berufsförderungsmaßnahme beantragen. Diese Maßnahmen sollen Ihnen helfen, in einem anderen Berufsfeld wieder tätig zu werden.
Zusammenfassung
Wenn Sie als Selbständiger erkranken und Ihre selbständige Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld bei der SVS. Um Krankengeld zu beantragen, müssen Sie sich bei der SVS krank melden, ein Antragsformular ausfüllen, ein ärztliches Attest beilegen und den Antrag bei der SVS einreichen. Wenn Ihnen Krankengeld zusteht, wird es monatlich im Voraus ausgezahlt. Während des Bezugs von Krankengeld können Sie zusätzliche Leistungen wie Reha-Maßnahmen, Haushaltshilfe, Pflegegeld oder Umschulung beantragen.