Elterngeld kann von Eltern beantragt werden, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Anspruch darauf haben Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es betreuen. Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf Elterngeld.
Frage 2: Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Die genaue Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der Bezugsmonate und der Höhe des Einkommens vor der Geburt.
Frage 3: Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Es gibt jedoch auch Mindest- und Höchstbeträge, die berücksichtigt werden.
Frage 4: Wie wird das Elterngeld berechnet?
Das Elterngeld wird auf Basis des Einkommens berechnet, das vor der Geburt erzielt wurde. Hierzu werden die Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen und ein Durchschnittswert ermittelt.
Frage 5: Kann ich Elterngeld und Elternzeit kombinieren?
Ja, Elterngeld und Elternzeit können kombiniert werden. Die Elternzeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem Eltern nicht arbeiten und sich um ihr Kind kümmern. Das Elterngeld wird in der Regel in dieser Zeit beantragt und gezahlt.
Frage 6: Muss ich meinen Arbeitgeber über den Elterngeldbezug informieren?
Ja, es ist wichtig, den Arbeitgeber über den Bezug von Elterngeld zu informieren. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Sie in Elternzeit gehen und Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz freihalten muss.
Frage 7: Gibt es einen Mindestbetrag für das Elterngeld?
Ja, es gibt einen Mindestbetrag für das Elterngeld. Dieser liegt derzeit bei 300 Euro pro Monat. Selbst wenn das berechnete Elterngeld unter diesem Betrag liegt, erhalten Sie den Mindestbetrag.
Frage 8: Sind Selbstständige auch berechtigt, Elterngeld zu erhalten?
Ja, auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld. Hierbei gelten jedoch spezifische Regelungen, da das Einkommen bei Selbstständigen oft schwankend ist. Es wird ein Durchschnittswert der letzten Steuererklärungen zugrunde gelegt.
Frage 9: Wann sollte der Antrag auf Elterngeld gestellt werden?
Der Antrag auf Elterngeld sollte idealerweise schon vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Die genaue Frist kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, frühzeitig Informationen dazu einzuholen.
Frage 10: Kann das Elterngeld auch nachträglich beantragt werden?
Ja, in bestimmten Fällen kann das Elterngeld auch nachträglich beantragt werden. Allerdings wird das Elterngeld immer nur für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Eine frühzeitige Beantragung ist daher ratsam.
Frage 11: Habe ich Anspruch auf Elterngeld, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Ja, auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten, haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld wird in diesem Fall entsprechend dem Einkommen berechnet, das Sie vor der Geburt in Teilzeit erzielt haben.
Frage 12: Können Großeltern Elterngeld beantragen?
Nein, Großeltern haben kein eigenes Anrecht auf Elterngeld. Der Anspruch auf Elterngeld besteht nur für die Eltern des Kindes, die es selbst betreuen und erziehen.
Frage 13: Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Elterngeld?
Für den Antrag auf Elterngeld werden verschiedene Unterlagen benötigt, wie z.B. Einkommensnachweise, Geburtsurkunde des Kindes, Mietvertrag und ggf. weitere Nachweise. Die genaue Liste der benötigten Unterlagen finden Sie auf der Website des zuständigen Elterngeldantragsstellen.
Frage 14: Was passiert, wenn das Einkommen während des Bezugs von Elterngeld erhöht oder verringert wird?
Wenn sich das Einkommen während des Bezugs von Elterngeld erhöht oder verringert, hat dies Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes. Es empfiehlt sich, dies dem zuständigen Elterngeldantragsstellen umgehend mitzuteilen, um eine entsprechende Anpassung vornehmen zu lassen.
Frage 15: Was passiert, wenn ich während des Bezugs von Elterngeld erneut schwanger werde?
Wenn Sie erneut schwanger werden während des Bezugs von Elterngeld, hat dies keine direkten Auswirkungen auf den laufenden Bezug. Das Elterngeld wird unverändert weitergezahlt, bis der 14-monatige Bezugszeitraum abgelaufen ist.
Um Elterngeld in Kiel zu beantragen, werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören:
Antrag auf Elterngeld
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde oder Mutterschaftspass des Kindes
Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
Mietvertrag oder Nachweis über die Wohnsituation
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
ggf. Bescheinigung über den Bezug von Kindergeld
Wie beantrage ich Elterngeld?
Um Elterngeld in Kiel zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
1. Antrag stellen
Füllen Sie den Antrag auf Elterngeld aus. Diesen erhalten Sie entweder direkt bei der Elterngeldstelle oder können ihn online herunterladen und ausdrucken.
Sammeln Sie alle benötigten Unterlagen gemäß der Liste oben.
3. Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Elterngeldstelle, um Ihren Antrag persönlich abzugeben. Nutzen Sie dafür am besten die angegebenen Kontaktdaten der Elterngeldstellen in Kiel.
4. Antrag abgeben
Gehen Sie zum vereinbarten Termin zur Elterngeldstelle und geben Sie Ihren Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen ab.
5. Prüfung und Bewilligung
Nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben, wird er von der Elterngeldstelle geprüft. Falls alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, wird Ihnen das Elterngeld bewilligt.
6. Auszahlung des Elterngelds
Das Elterngeld wird Ihnen monatlich ausgezahlt. Die genaue Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen vor der Geburt des Kindes.
Für weitere Informationen oder bei Fragen zum Antragsverfahren können Sie sich direkt an die Elterngeldstellen in Kiel wenden. Diese stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Auch wenn Sie Rückfragen während des Bewilligungszeitraums haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Elterngeldstelle gerne zur Verfügung.
Das Elterngeld soll Familien finanziell unterstützen und Eltern in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes absichern. Beantragen Sie daher rechtzeitig, um von dieser Unterstützung profitieren zu können.