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Elterngeld |
Lübeck |
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FAQ Elterngeld Lübeck
Wenn Sie weitere Fragen zum Elterngeld in Lübeck haben, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt oder die zuständige Elterngeldstelle.
Wie beantrage ich Elterngeld in Lübeck?
Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes erhalten können. Es soll ihnen helfen, die erste Zeit nach der Geburt finanziell abzusichern und die Möglichkeit bieten, sich intensiv um das Kind zu kümmern. Das Elterngeld wird vom Staat gezahlt und kann einen wichtigen Beitrag zur Familienplanung leisten.
Um Elterngeld in Lübeck zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss das Kind in Deutschland gemeldet sein und einen festen Wohnsitz in Lübeck haben. Außerdem müssen die Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und dort auch steuerlich gemeldet sein.
Um das Elterngeld zu beantragen, müssen Sie zunächst das entsprechende Antragsformular ausfüllen. Dieses erhalten Sie entweder bei der örtlichen Elterngeldstelle oder können es online herunterladen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
Im Antrag müssen Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen und zu Ihrem Arbeitgeber machen. Außerdem müssen Sie angeben, ab welchem Tag Sie Elternzeit nehmen möchten und wie lange diese dauern soll. Auch Angaben zum Kind sind erforderlich, wie zum Beispiel das Geburtsdatum und der Name.
Zusätzlich zu den Angaben im Antragsformular müssen Sie auch verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu gehören unter anderem eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, eine Kopie des Personalausweises der Eltern und gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Arbeitgeber.
Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. In der Regel dauert es etwa vier bis sechs Wochen, bis der Antrag bearbeitet ist und Sie eine Rückmeldung erhalten.
Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie anschließend regelmäßige Zahlungen des Elterngelds. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach Ihrem Einkommen vor der Geburt des Kindes. Je geringer Ihr Einkommen war, desto höher fällt das Elterngeld aus. Es beträgt in der Regel 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, jedoch maximal 1800 Euro pro Monat.
Das Elterngeld wird in der Regel für 12 Monate gezahlt. Bei Alleinerziehenden erhöht sich der Zeitraum auf 14 Monate. Es besteht auch die Möglichkeit, das Elterngeld auf 24 Monate zu splitten, wenn sich beide Elternteile die Betreuungszeit teilen möchten. In diesem Fall beträgt das Elterngeld dann jedoch nur 50 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt.
Nach Ablauf des Elterngeldbezugs besteht zudem die Möglichkeit, das sogenannte ElterngeldPlus zu beantragen. Hierbei handelt es sich um eine erweiterte Form des Elterngelds, bei der Sie in Teilzeit arbeiten können und gleichzeitig weiterhin Elterngeld erhalten. Das ElterngeldPlus kann maximal 28 Monate lang bezogen werden.
Um das Elterngeld in Lübeck zu beantragen, ist es ratsam, einen Termin bei der Elterngeldstelle zu vereinbaren. Dort können Sie Ihren Antrag persönlich abgeben und eventuelle Fragen klären. Die Elterngeldstelle befindet sich in der Regel im Rathaus oder in einem anderen öffentlichen Gebäude.
Insgesamt ist das Beantragen von Elterngeld in Lübeck ein relativ unkomplizierter Vorgang. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet haben und den Antrag sorgfältig ausfüllen, steht einer erfolgreichen Antragsstellung nichts im Wege. Das Elterngeld kann Ihnen dabei helfen, die ersten Monate nach der Geburt finanziell abzusichern und sich voll und ganz auf Ihr Kind konzentrieren zu können.
Hinweis:Dieser Artikel dient lediglich zur Information und gibt keine verbindlichen rechtlichen Auskünfte. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Elterngeldstelle über die genauen Voraussetzungen und das Verfahren zur Beantragung von Elterngeld in Lübeck.