ONLINE
Kindergeld |
Hagen |
PDF – Online |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4 |
Ausdrucken
Ausfüllen
FAQ Kindergeld Hagen
Insgesamt gibt es viele Fragen rund um das Thema Kindergeld. Diese FAQ sollen Ihnen dabei helfen, die häufigsten Fragen zu beantworten und Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu geben.
Die Voraussetzungen für Kindergeld
Um Kindergeld zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Kriterien sind:
- Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein oder sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
- Das Kind muss im gleichen Haushalt wie der Antragsteller leben.
- Der Antragsteller muss in Deutschland wohnen oder arbeiten.
- Der Antragsteller muss ein deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger sein.
Die Antragstellung
Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. In Hagen ist dies die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag kann entweder online, per Post oder persönlich eingereicht werden.
Es ist wichtig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt wird und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind. Dazu gehören:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise des Antragstellers und des Ehepartners
- Meldebescheinigung
- Ausbildungs- oder Studienbescheinigung des Kindes (falls zutreffend)
Die Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Kindergeldantrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel wird der Antrag innerhalb von vier bis sechs Wochen bearbeitet. Es kann jedoch auch länger dauern, wenn weitere Unterlagen oder Informationen angefordert werden.
Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig einzureichen, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden. Sobald der Antrag genehmigt wurde, wird das Kindergeld rückwirkend ab dem Geburtsmonat des Kindes ausgezahlt.
Die Höhe des Kindergeldes
Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder ab. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld monatlich 204 Euro. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 210 Euro pro Monat. Für das vierte und jedes weitere Kind werden jeweils 235 Euro gezahlt.
Es gibt auch einen Kinderfreibetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Dieser beträgt derzeit 5.172 Euro pro Kind und Jahr. Eltern können wählen, ob sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beantragen möchten.
Die Auszahlung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird in der Regel monatlich im Voraus gezahlt. Es wird auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Kindergeld bar auszahlen zu lassen. In diesem Fall muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Die Meldepflicht
Es ist wichtig, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der Familienkasse mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise ein Umzug, ein Wechsel der Bankverbindung oder eine Änderung des Familiennamens. Wenn diese Änderungen nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, kann dies zu einer Einstellung der Kindergeldzahlungen führen.
Die Rückzahlung von Kindergeld
Es kann vorkommen, dass zu viel Kindergeld ausgezahlt wurde und eine Rückzahlung erforderlich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Kind eine Ausbildung abbricht oder das 18. Lebensjahr vollendet hat. In solchen Fällen wird die Familienkasse eine Rückforderung des zu viel gezahlten Kindergeldes stellen.
Es ist wichtig, dass eventuelle Änderungen oder Beendigungen der Anspruchsvoraussetzungen umgehend der Familienkasse mitgeteilt werden, um eine unnötige Rückzahlung zu vermeiden.
Zusammenfassung
Kindergeld kann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag kann bei der zuständigen Familienkasse in Hagen gestellt werden. Es ist wichtig, den Antrag vollständig auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Das Kindergeld wird monatlich im Voraus auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen müssen der Familienkasse mitgeteilt werden. Zu viel ausgezahltes Kindergeld muss zurückgezahlt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Quellen