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Krankengeld |
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Die AOK ist eine der größten Krankenkassen Deutschlands und bietet ihren Versicherten eine Vielzahl von Leistungen an. Eine dieser Leistungen ist das Krankengeld, welches Versicherte erhalten können, wenn sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind und dadurch Einkommensverluste haben. In diesem Artikel werden 15 häufig gestellte Fragen rund um das Krankengeld bei der AOK beantwortet.
1. Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Versicherte von der Krankenkasse erhalten, wenn sie aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und dadurch Einkommensverluste haben.
2. Wer hat Anspruch auf Krankengeld bei der AOK?
Alle Versicherten der AOK haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt.
3. Wie hoch ist das Krankengeld bei der AOK?
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens vor der Krankheit.
4. Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen gezahlt. Es beginnt nach einer sechswöchigen Karenzzeit und endet spätestens, wenn die Arbeitsunfähigkeit endet oder eine andere Leistung (z.B. Erwerbsminderungsrente) gewährt wird.
5. Muss man das Krankengeld bei der AOK beantragen?
Ja, um Krankengeld von der AOK zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dies kann in der Regel direkt bei der Krankenkasse oder online erfolgen.
6. Wie lange dauert es, bis man das Krankengeld von der AOK erhält?
Die Bearbeitung des Antrags und die Auszahlung des Krankengeldes dauert in der Regel einige Tage bis Wochen, je nach Aufwand und Bearbeitungszeit bei der Krankenkasse.
7. Wann muss man den Krankengeldantrag bei der AOK stellen?
Der Krankengeldantrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
8. Was passiert, wenn der Krankengeldantrag abgelehnt wird?
Wenn der Krankengeldantrag abgelehnt wird, kann man innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen oder eine Überprüfung der Entscheidung beantragen. Gegebenenfalls lohnt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
9. Kann man Krankengeld bei der AOK bekommen, wenn man arbeitslos ist?
Ja, auch arbeitslose Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld. Wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Krankheit bedingt ist, kann Krankengeld gezahlt werden.
10. Was passiert, wenn man während des Krankengeldbezuges wieder arbeitsfähig wird?
Wenn man während des Krankengeldbezuges wieder arbeitsfähig wird, muss dies der Krankenkasse mitgeteilt werden. Das Krankengeld wird dann eingestellt und man erhält wieder das normale Gehalt vom Arbeitgeber.
11. Kann man während des Krankengeldbezuges in den Urlaub fahren?
Ja, grundsätzlich ist es erlaubt, während des Krankengeldbezuges in den Urlaub zu fahren. Allerdings muss dies vorher mit der Krankenkasse abgeklärt werden und es darf keine Behandlung oder Therapie während des Urlaubs notwendig sein.
12. Gibt es eine Höchstdauer für den Krankengeldbezug?
Ja, das Krankengeld wird in der Regel für maximal 78 Wochen gezahlt. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei chronisch erkrankten Versicherten oder bei bestimmten Krankheitsbildern.
13. Was passiert, wenn man während des Krankengeldbezuges arbeiten geht?
Wenn man während des Krankengeldbezuges wieder arbeiten geht, muss dies der Krankenkasse mitgeteilt werden. Das Krankengeld wird dann eingestellt und man erhält wieder das normale Gehalt vom Arbeitgeber.
14. Kann man das Krankengeld bei der AOK auch rückwirkend beantragen?
Ja, das Krankengeld kann rückwirkend beantragt werden, wenn der Antrag innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit gestellt wird.
15. Was passiert, wenn man mehrere Male im Jahr krankgeschrieben ist?
Wenn man mehrere Male im Jahr krankgeschrieben ist, wird für jede Krankheitsperiode ein eigener Krankengeldanspruch berechnet. Die Dauer des Krankengeldbezugs ist jedoch auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.
Das waren 15 häufig gestellte Fragen rund um das Krankengeld bei der AOK. Sollten Sie weitere Fragen haben, empfiehlt es sich, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen oder deren Webseite zu besuchen. Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
1. Schritt: Informieren Sie sich über die Voraussetzungen
Bevor Sie Krankengeld bei der AOK beantragen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung bei der AOK versichert sein und mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig sein. Darüber hinaus müssen Sie innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens vier Wochen Mitglied bei der AOK gewesen sein.
2. Schritt: Melden Sie sich arbeitsunfähig
Um Krankengeld zu beantragen, müssen Sie sich zunächst bei Ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig melden. Dies sollte idealerweise am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit geschehen. Ihr Arbeitgeber benötigt eine entsprechende Bescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt.
3. Schritt: Besorgen Sie sich die Krankmeldung vom Arzt
Nachdem Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig gemeldet haben, sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen, um eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Diese Krankmeldung wird benötigt, um das Krankengeld beantragen zu können. Informieren Sie den Arzt darüber, dass Sie Krankengeld beantragen möchten.
4. Schritt: Beantragen Sie Krankengeld bei der AOK
Um Krankengeld bei der AOK zu beantragen, kontaktieren Sie Ihre zuständige AOK-Geschäftsstelle. Diese wird Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung zusenden. Füllen Sie den Antrag gründlich aus und fügen Sie die ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit hinzu.
5. Schritt: Warten Sie auf die Entscheidung der AOK
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Krankengeld bei der AOK eingereicht haben, wird die AOK Ihren Antrag prüfen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung. Diese wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
6. Schritt: Erhalten Sie Ihr Krankengeld
Wenn die AOK Ihrem Antrag auf Krankengeld stattgegeben hat, erhalten Sie das Krankengeld ab dem Tag, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit beginnt. Das Krankengeld wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen gezahlt.
7. Schritt: Melden Sie sich regelmäßig beim Arzt
Um weiterhin Krankengeld zu erhalten, müssen Sie sich regelmäßig bei Ihrem behandelnden Arzt vorstellen. Dieser wird Ihre Arbeitsunfähigkeit überprüfen und Ihnen gegebenenfalls eine neue Krankmeldung ausstellen. Die Krankmeldung müssen Sie umgehend an die AOK senden.
8. Schritt: Informieren Sie die AOK über Änderungen
Falls sich während Ihres Bezugs von Krankengeld Änderungen ergeben, die Einfluss auf Ihren Anspruch haben könnten, müssen Sie die AOK umgehend informieren. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie wieder arbeitsfähig werden oder wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern.
9. Schritt: Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Weiterzahlung
Krankengeld wird in der Regel nur bis zum Ende der 78-wöchigen Bezugsdauer gezahlt. Wenn Sie danach weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, müssen Sie sich rechtzeitig um andere Leistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, kümmern. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der AOK über mögliche Ansprüche und Unterstützungsleistungen.
Fazit
Die Beantragung von Krankengeld bei der AOK kann eine wichtige finanzielle Unterstützung sein, wenn Sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, melden Sie sich arbeitsunfähig und besorgen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Beantragen Sie Krankengeld bei der AOK und warten Sie auf die Entscheidung. Wenn Ihnen Krankengeld bewilligt wird, erhalten Sie finanzielle Unterstützung während Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Vergessen Sie nicht, sich regelmäßig beim Arzt vorzustellen und die AOK über Änderungen zu informieren. Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine alternative finanzielle Unterstützung, falls Ihr Anspruch auf Krankengeld endet.