Krankengeld Barmer GEK Antrag



Krankengeld
Barmer GEK
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FAQ Krankengeld Barmer GEK

Frage 1: Wer hat Anspruch auf Krankengeld bei der Barmer GEK?

Antwort: Versicherte Personen, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und die Mitgliedschaft bei der Barmer GEK haben, haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld.

Frage 2: Wie hoch ist das Krankengeld bei der Barmer GEK?

Antwort: Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Frage 3: Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Antwort: Das Krankengeld wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen gezahlt. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. bei langfristigen Erkrankungen oder chronischen Krankheiten.

Frage 4: Was muss ich tun, um Krankengeld zu beantragen?

Antwort: Um Krankengeld zu beantragen, müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) von Ihrem Arzt erhalten und diese zusammen mit dem Antrag auf Krankengeld bei der Barmer GEK einreichen.

Frage 5: Wie lange dauert es, bis das Krankengeld ausgezahlt wird?

Antwort: Nachdem Sie den Antrag auf Krankengeld bei der Barmer GEK eingereicht haben, erfolgt in der Regel eine schnelle Bearbeitung. Die genaue Bearbeitungsdauer kann jedoch variieren.

Frage 6: Kann ich während des Bezugs von Krankengeld arbeiten?

Antwort: In der Regel darf man während des Bezugs von Krankengeld keine Erwerbstätigkeit ausüben. Es ist jedoch möglich, eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben, sofern dies mit der Barmer GEK abgesprochen ist.

Frage 7: Muss ich Krankengeld versteuern?

Antwort: Krankengeld ist zwar lohnsteuerpflichtig, jedoch wird es von der Barmer GEK bereits versteuert und netto ausgezahlt.

Frage 8: Was passiert, wenn der Anspruch auf Krankengeld endet?

Antwort: Wenn der Anspruch auf Krankengeld endet, haben Sie unter Umständen Anspruch auf andere Leistungen, z.B. Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente. Es empfiehlt sich, dies mit der Barmer GEK zu klären.

Frage 9: Kann ich eine Verlängerung des Krankengeldes beantragen?

Antwort: Ja, es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Verlängerung des Krankengeldes zu beantragen. Hierzu sollten Sie sich an die Barmer GEK wenden und Ihren Fall schildern.

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Frage 10: Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Antwort: Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt und dient der Absicherung des Einkommens bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird von privaten Krankenversicherungen gezahlt und tritt in der Regel nach dem Ende des Krankengeldanspruchs ein.

Frage 11: Wird die Höhe des Krankengeldes von meiner Krankenversicherung vorgegeben?

Antwort: Nein, die Höhe des Krankengeldes wird gesetzlich festgelegt. Sie beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Frage 12: Welche Unterlagen werden für den Krankengeldantrag benötigt?

Antwort: Für den Krankengeldantrag benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) von Ihrem Arzt sowie den Krankengeldantrag der Barmer GEK.

Frage 13: Kann ich Krankengeld rückwirkend beantragen?

Antwort: Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, Krankengeld rückwirkend zu beantragen. Hierzu sollten Sie sich an die Barmer GEK wenden und Ihren Fall schildern.

Frage 14: Kann ich während des Bezugs von Krankengeld in den Urlaub fahren?

Antwort: Ja, es ist grundsätzlich möglich, während des Bezugs von Krankengeld in den Urlaub zu fahren. Es besteht jedoch die Pflicht, der Barmer GEK die Reisepläne mitzuteilen.

Frage 15: Kann ich Krankengeld beziehen, wenn ich im Ausland erkrankt bin?

Antwort: Ja, es ist möglich, Krankengeld zu beziehen, wenn Sie im Ausland erkrankt sind und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Hierzu sollten Sie sich an die Barmer GEK wenden und Ihren Fall schildern.




Wie beantrage ich Krankengeld bei der Barmer GEK?

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und Krankengeld erhalten möchten, müssen Sie dies bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Im Fall der Barmer GEK gibt es bestimmte Schritte und Unterlagen, die Sie für den Antrag auf Krankengeld beachten müssen.

1. Aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Um Krankengeld beantragen zu können, benötigen Sie eine aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) von Ihrem behandelnden Arzt. Diese Bescheinigung sollte den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit klar angeben und von Ihrem Arzt ordnungsgemäß ausgefüllt sein.

2. Antragsformular der Barmer GEK

Sie müssen ein spezielles Antragsformular der Barmer GEK ausfüllen, um Krankengeld zu beantragen. Dieses Formular können Sie entweder online auf der Website der Barmer GEK herunterladen oder bei Ihrer örtlichen Geschäftsstelle der Krankenkasse erhalten. Füllen Sie das Formular sorgfältig und vollständig aus, und vergessen Sie nicht, Ihre persönlichen Daten sowie die Angaben zur Arbeitsunfähigkeit einzutragen.

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3. Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über Ihre Arbeitsunfähigkeit und den geplanten Krankengeldbezug. Ihr Arbeitgeber muss die AU-Bescheinigung zur Kenntnis nehmen und möglicherweise weitere Formulare oder Bescheinigungen ausfüllen, damit die Zahlung des Krankengeldes reibungslos erfolgen kann.

4. Einreichung des Antrags

Nachdem Sie das Antragsformular der Barmer GEK vollständig ausgefüllt haben, müssen Sie es zusammen mit der AU-Bescheinigung bei Ihrer örtlichen Geschäftsstelle der Krankenkasse einreichen. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind und alle Angaben vollständig und korrekt sind.

5. Bearbeitung und Auszahlung des Krankengeldes

Die Barmer GEK wird Ihren Antrag auf Krankengeld prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Informationen oder Unterlagen von Ihnen anfordern. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes veranlassen. Das Krankengeld wird in der Regel rückwirkend ab dem siebten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

6. Regelmäßige Arztbesuche

Während Sie Krankengeld beziehen, müssen Sie regelmäßig Ihren behandelnden Arzt aufsuchen und sich weiterhin arbeitsunfähig schreiben lassen. Die AU-Bescheinigung muss in regelmäßigen Abständen aktualisiert und erneut bei der Barmer GEK eingereicht werden, damit die Zahlung des Krankengeldes fortgesetzt werden kann.

7. Ende des Krankengeldbezugs

Der Bezug von Krankengeld endet entweder, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind und eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arztes vorlegen, oder nach einer bestimmten Dauer von 78 Wochen (etwa anderthalb Jahre), wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. In diesem Fall wird das Krankengeld durch das sogenannte „Arbeitslosengeld“ abgelöst.

Wenn Sie Fragen oder Probleme bezüglich des Antrags auf Krankengeld bei der Barmer GEK haben, sollten Sie sich direkt an die örtliche Geschäftsstelle der Krankenkasse wenden oder deren Kundenservice kontaktieren. Die Mitarbeiter der Barmer GEK helfen Ihnen gerne weiter und klären Ihre individuellen Fragen.

Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld bei der Barmer GEK?

Um Krankengeld bei der Barmer GEK zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  1. Sie müssen bei der Barmer GEK versichert sein.
  2. Sie müssen der Barmer GEK eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vorlegen, die Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
  3. Sie müssen durchgehend arbeitsunfähig sein und keine Beschäftigung ausüben.
  4. Sie müssen die allgemeine Wartezeit von vier Wochen erfüllt haben.
  5. Sie dürfen keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen.
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Es ist wichtig, diese Voraussetzungen zu erfüllen, um den reibungslosen Bezug von Krankengeld zu gewährleisten. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit an die Barmer GEK wenden und um Unterstützung bitten.

Fragen und Antworten zum Krankengeld bei der Barmer GEK:

1. Wie hoch ist das Krankengeld bei der Barmer GEK?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Es gibt auch eine Obergrenze für das Krankengeld, die regelmäßig angepasst wird. Die genauen Beträge können bei der Barmer GEK erfragt werden.
2. Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?
Das Krankengeld wird in der Regel für eine maximal 78-wöchige (etwa anderthalb Jahre) Dauer gezahlt. Danach endet der Bezug von Krankengeld und es tritt gegebenenfalls Arbeitslosengeld ein.
3. Was passiert, wenn ich während des Bezugs von Krankengeld wieder arbeitsfähig werde?
Wenn Sie wieder arbeitsfähig werden und dies durch eine Bescheinigung Ihres Arztes nachweisen, endet der Bezug von Krankengeld. Sie können dann Ihre Arbeit wieder aufnehmen und sind nicht mehr auf das Krankengeld angewiesen.
4. Kann ich während des Bezugs von Krankengeld ins Ausland reisen?
Grundsätzlich ist es möglich, während des Bezugs von Krankengeld ins Ausland zu reisen. Allerdings müssen Sie dies vorher mit der Barmer GEK abklären und gegebenenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sprechen Sie hierzu am besten direkt mit Ihrer örtlichen Geschäftsstelle der Krankenkasse.

Der Antrag auf Krankengeld bei der Barmer GEK erfordert das Ausfüllen eines speziellen Antragsformulars und die Vorlage einer aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen, steht einer Zahlung des Krankengeldes in der Regel nichts im Wege. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an die Barmer GEK wenden und um Unterstützung bitten.