ONLINE
Krankengeld |
DAK |
PDF – Online |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4 |
Ausdrucken
Ausfüllen
Das Krankengeld der DAK ist eine finanzielle Unterstützung, die Versicherte erhalten, wenn sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. In diesem Artikel werden 15 häufig gestellte Fragen zum Krankengeld der DAK beantwortet.
FAQ Krankengeld DAK
- Frage 1: Wer hat Anspruch auf Krankengeld von der DAK?
- Alle Versicherten der DAK haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind und die Voraussetzungen erfüllen.
- Frage 2: Wie hoch ist das Krankengeld der DAK?
- Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.
- Frage 3: Ab wann wird das Krankengeld der DAK gezahlt?
- Das Krankengeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, wenn der Versicherte die Voraussetzungen erfüllt.
- Frage 4: Wie lange wird das Krankengeld der DAK gezahlt?
- Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
- Frage 5: Wie erfolgt die Beantragung des Krankengelds bei der DAK?
- Der Versicherte muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem behandelnden Arzt einreichen und einen Antrag auf Krankengeld bei der DAK stellen.
- Frage 6: Kann das Krankengeld der DAK rückwirkend gezahlt werden?
- Ja, das Krankengeld kann rückwirkend für maximal drei Monate vor dem Eingang des Antrags gezahlt werden.
- Frage 7: Was passiert, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 78 Wochen dauert?
- Nach Ablauf der 78 Wochen Krankengeld besteht Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung, wie z.B. die Zahlung von Krankentagegeld.
- Frage 8: Ist das Krankengeld der DAK steuerpflichtig?
- Ja, das Krankengeld ist steuerpflichtig.
- Frage 9: Welche Unterlagen müssen für den Antrag auf Krankengeld eingereicht werden?
- Es müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes sowie die vollständig ausgefüllten Antragsformulare bei der DAK eingereicht werden.
- Frage 10: Kann das Krankengeld der DAK nachträglich gekürzt oder gestrichen werden?
- Ja, das Krankengeld kann nachträglich gekürzt oder gestrichen werden, wenn der Versicherte beispielsweise die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
- Frage 11: Können Versicherte während des Bezugs von Krankengeld Urlaub nehmen?
- Ja, Versicherte können während des Bezugs von Krankengeld Urlaub nehmen, jedoch muss dies vorher mit der DAK abgestimmt werden.
- Frage 12: Was passiert, wenn der Versicherte während des Bezugs von Krankengeld arbeitsfähig wird?
- Wenn der Versicherte wieder arbeitsfähig wird, endet der Anspruch auf Krankengeld und er muss sich bei der DAK abmelden.
- Frage 13: Kann das Krankengeld der DAK in voller Höhe behalten werden?
- Ja, das Krankengeld kann in voller Höhe behalten werden, da es keine Einkommensanrechnung gibt.
- Frage 14: Besteht während des Bezugs von Krankengeld Versicherungsschutz?
- Ja, während des Bezugs von Krankengeld besteht weiterhin Versicherungsschutz bei der DAK.
- Frage 15: Wird das Krankengeld auch bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus gezahlt?
- Ja, das Krankengeld wird auch bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das waren 15 häufig gestellte Fragen zum Krankengeld der DAK. Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen jederzeit ändern können und dass die genauen Bedingungen im Leistungsfall bei der DAK erfragt werden sollten.
Wie beantrage ich Krankengeld bei der DAK?
Wenn Sie Mitglied bei der DAK-Gesundheit sind und aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Um Krankengeld bei der DAK beantragen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen und den entsprechenden Antragsprozess durchlaufen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Krankengeld bei der DAK beantragen können.
Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch
Um Krankengeld bei der DAK zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Mitglied bei der DAK-Gesundheit.
- Sie sind aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig und können Ihre berufliche Tätigkeit nicht ausüben.
- Sie befinden sich in ärztlicher Behandlung und haben eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
- Sie sind mindestens seit vier Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig.
- Sie haben während dieser Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber erhalten oder waren arbeitslos.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie Krankengeld beantragen.
Der Antragsprozess
Der Antragsprozess für Krankengeld bei der DAK gliedert sich in mehrere Schritte:
- Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen: Wenn Sie länger als drei Tage krankgeschrieben sind, müssen Sie Ihren Arzt aufsuchen und sich eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit ausstellen lassen. Diese Bescheinigung wird für den weiteren Antragsprozess benötigt.
- Krankmeldung bei der DAK: Sobald Sie die ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit erhalten haben, müssen Sie diese umgehend an die DAK-Gesundheit senden. Dies können Sie entweder per Post oder online erledigen.
- Antragsformulare ausfüllen: Die DAK wird Ihnen nach Erhalt Ihrer Krankmeldung Antragsformulare zusenden. Diese müssen Sie sorgfältig ausfüllen und alle erforderlichen Informationen angeben.
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers: Falls Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber hatten, müssen Sie eine Arbeitsbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber anfordern. Diese Arbeitsbescheinigung muss ebenfalls der DAK-Gesundheit vorgelegt werden.
- Auszahlung des Krankengeldes: Sobald alle erforderlichen Unterlagen bei der DAK vorliegen, wird das Krankengeld berechnet und ausgezahlt. Die Dauer der Auszahlung kann je nach individueller Situation unterschiedlich sein.
Es ist wichtig, dass Sie den Antragsprozess für Krankengeld bei der DAK frühzeitig in die Wege leiten, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Weitere Informationen und Unterstützung
Bei Fragen zum Antragsprozess oder zum Krankengeld bei der DAK können Sie sich jederzeit an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der DAK-Gesundheit wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Unterstützung.
Machen Sie von Ihrem Anspruch auf Krankengeld bei der DAK-Gesundheit Gebrauch und beantragen Sie es rechtzeitig, um finanzielle Einbußen während Ihrer Krankheitsphase zu vermeiden. Gute Besserung!