Krankengeld SVS Antrag



Krankengeld
SVS
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FAQ Krankengeld SVS

Frage 1: Wie berechnet sich das Krankengeld bei der SVS?
Das Krankengeld bei der SVS wird auf Basis des letzten Nettoeinkommens berechnet. Es beträgt in den ersten 42 Tagen 80% und ab dem 43. Tag 90% des Nettoeinkommens.
Frage 2: Wie lange wird das Krankengeld bei der SVS gezahlt?
Das Krankengeld bei der SVS wird maximal für 78 Wochen gezahlt. Die Zahlung endet entweder, wenn die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist oder wenn eine medizinische Reha-Maßnahme erfolgt.
Frage 3: Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld der SVS und Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung?
Das Krankengeld der SVS wird bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit gezahlt, während das Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung auch bei Unfällen und anderen Ursachen der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird.
Frage 4: Kann das Krankengeld der SVS auch rückwirkend beantragt werden?
Ja, das Krankengeld der SVS kann rückwirkend bis zu drei Monate vor dem Antragsdatum beantragt werden, sofern die Arbeitsunfähigkeit in diesem Zeitraum begonnen hat.
Frage 5: Kann ein Selbstständiger auch Krankengeld bei der SVS erhalten?
Ja, auch Selbstständige können Krankengeld bei der SVS erhalten, sofern sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem eine mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft bei der SVS.
Frage 6: Wie hoch ist der Beitrag zur SVS während des Krankengeldbezugs?
Während des Krankengeldbezugs beträgt der Beitrag zur SVS 14,6% des Krankengelds, jedoch nicht weniger als der Mindestbeitrag der SVS.
Frage 7: Was muss bei einem Krankenhausaufenthalt während des Krankengeldbezugs beachtet werden?
Bei einem Krankenhausaufenthalt während des Krankengeldbezugs muss die SVS informiert werden. In diesem Fall endet die Zahlung des Krankengelds und es wird eine Überbrückungsbeihilfe gezahlt.
Frage 8: Wie erfolgt die Antragstellung für das Krankengeld bei der SVS?
Die Antragstellung für das Krankengeld bei der SVS erfolgt durch das Ausfüllen eines Antragsformulars. Dieses kann entweder online, per Post oder persönlich bei der SVS eingereicht werden.
Frage 9: Kann das Krankengeld der SVS steuerpflichtig sein?
Ja, das Krankengeld der SVS kann steuerpflichtig sein, wenn der Steuerpflichtige im Jahr des Krankengeldbezugs andere Einkünfte hat, die den Steuersatz erhöhen.
Frage 10: Wie erfolgt die Auszahlung des Krankengelds bei der SVS?
Das Krankengeld bei der SVS wird monatlich im Nachhinein ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt auf das angegebene Bankkonto des Versicherten.
Frage 11: Was passiert, wenn während des Krankengeldbezugs ein Kind geboren wird?
Wenn während des Krankengeldbezugs ein Kind geboren wird, endet die Zahlung des Krankengelds und es wird Mutterschaftsgeld von der SVS gezahlt.
Frage 12: Kann das Krankengeld der SVS gepfändet werden?
Ja, das Krankengeld der SVS kann gepfändet werden, sofern rechtliche Voraussetzungen für eine Pfändung vorliegen.
Frage 13: Was ist zu tun, wenn das Krankengeld der SVS zu niedrig erscheint?
Wenn das Krankengeld der SVS zu niedrig erscheint, sollte eine Überprüfung der Berechnung durch die SVS erfolgen. Gegebenenfalls kann ein Widerspruch eingelegt werden.
Frage 14: Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Krankengeld bei der SVS benötigt?
Für den Antrag auf Krankengeld bei der SVS werden unter anderem ein ärztliches Attest, der ausgefüllte Antragsvordruck und gegebenenfalls weitere Nachweise zur Arbeitsunfähigkeit benötigt.
Frage 15: Gibt es eine Wartezeit für den Anspruch auf Krankengeld bei der SVS?
Ja, es gibt eine Wartezeit von sechs Wochen für den Anspruch auf Krankengeld bei der SVS. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit besteht ein Anspruch auf Krankengeld.
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Dies waren die 15 häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Krankengeld bei der SVS. Sollten weitere Fragen auftreten, steht Ihnen die SVS gerne zur Verfügung.




Wie beantrage ich Krankengeld SVS

Krankengeld ist eine Leistung der Sozialversicherung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei längerer Krankheit zur Verfügung steht. Es wird von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ausgezahlt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Krankengeld bei der SVS beantragen.

Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch

Um Krankengeld bei der SVS zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind selbständig erwerbstätig und bei der SVS versichert.
  • Sie sind krankgeschrieben und können Ihre selbständige Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben.
  • Sie sind innerhalb der letzten sechs Monate mindestens drei Monate ununterbrochen selbständig erwerbstätig gewesen und dabei bei der SVS versichert gewesen.
  • Sie haben innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge zur SVS geleistet.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Österreich.
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Der Antragsprozess

Um Krankengeld bei der SVS zu beantragen, müssen Sie verschiedene Schritte durchlaufen:

  1. Krankmeldung: Sobald Sie krankgeschrieben sind und Ihre selbständige Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben können, müssen Sie sich bei der SVS krank melden. Dazu können Sie telefonisch oder schriftlich Kontakt aufnehmen.
  2. Antragsformular ausfüllen: Die SVS wird Ihnen ein Antragsformular zuschicken, das Sie ausfüllen müssen. Hier müssen Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Krankheit und Ihrer bisherigen selbständigen Tätigkeit machen.
  3. Ärztliches Attest: Zusätzlich zum Antragsformular müssen Sie ein ärztliches Attest beilegen, das Ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Das Attest sollte Angaben zu Ihrer Diagnose, der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit und den medizinischen Behandlungen enthalten.
  4. Einreichung des Antrags: Sobald Sie das Antragsformular und das ärztliche Attest ausgefüllt haben, müssen Sie diese Unterlagen bei der SVS einreichen. Dies kann per Post, per Fax oder persönlich erfolgen.
  5. Püfung des Antrags: Die SVS wird Ihren Antrag prüfen und entscheiden, ob Ihnen Krankengeld zusteht. Hierbei werden Ihre persönlichen und medizinischen Angaben überprüft.
  6. Auszahlung des Krankengeldes: Falls Ihnen Krankengeld zusteht, wird es monatlich im Voraus ausgezahlt. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach Ihrem bisherigen Einkommen als Selbständiger.
  7. Regelmäßige ärztliche Kontrollen: Während des Bezugs von Krankengeld ist es erforderlich, regelmäßige ärztliche Kontrollen durchzuführen und der SVS ärztliche Berichte über den Verlauf der Erkrankung vorzulegen.
  8. Beendigung des Krankengeldbezugs: Der Krankengeldbezug endet, wenn Sie wieder vollständig gesund sind und Ihre selbständige Tätigkeit wieder aufnehmen können. Sie müssen dies der SVS rechtzeitig mitteilen.
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Zusätzliche Leistungen während des Krankengeldbezugs

Während des Bezugs von Krankengeld können Sie zusätzliche Leistungen von der SVS in Anspruch nehmen:

  • Reha-Maßnahmen: Wenn eine Reha-Maßnahme erforderlich ist, können Sie diese bei der SVS beantragen. Die Kosten für die Reha werden von der SVS übernommen.
  • Haushaltshilfe: Wenn Sie aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit vorübergehend keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durchführen können, können Sie bei der SVS eine Haushaltshilfe beantragen. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden von der SVS übernommen.
  • Pflegegeld: Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung pflegebedürftig sind, können Sie bei der SVS Pflegegeld beantragen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem Pflegebedarf.
  • Umschulung oder Berufsförderung: Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung Ihre bisherige selbständige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, können Sie bei der SVS eine Umschulungs- oder Berufsförderungsmaßnahme beantragen. Diese Maßnahmen sollen Ihnen helfen, in einem anderen Berufsfeld wieder tätig zu werden.

Zusammenfassung

Wenn Sie als Selbständiger erkranken und Ihre selbständige Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld bei der SVS. Um Krankengeld zu beantragen, müssen Sie sich bei der SVS krank melden, ein Antragsformular ausfüllen, ein ärztliches Attest beilegen und den Antrag bei der SVS einreichen. Wenn Ihnen Krankengeld zusteht, wird es monatlich im Voraus ausgezahlt. Während des Bezugs von Krankengeld können Sie zusätzliche Leistungen wie Reha-Maßnahmen, Haushaltshilfe, Pflegegeld oder Umschulung beantragen.