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Pflegegeld |
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FAQ Pflegegeld AOK
Personen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit mindestens Pflegegrad 2 haben, können bei der AOK Pflegegeld beantragen. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt.
Das Pflegegeld der AOK beträgt:
- Pflegegrad 2: 316 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 545 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 728 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 901 Euro pro Monat
Um Pflegegeld bei der AOK zu beantragen, füllen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen aus und senden diesen zusammen mit dem Begutachtungsbescheid des MDK an Ihre AOK-Geschäftsstelle. Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen gerne bei Fragen und bei der Antragstellung.
Die Bearbeitung des Pflegegeld-Antrags dauert in der Regel etwa vier Wochen. Im Einzelfall kann es jedoch auch länger dauern, je nachdem wie viele Anträge gerade eingehen.
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus zum ersten eines Monats auf das angegebene Konto überwiesen.
Wenn die AOK Ihren Antrag auf Pflegegeld ablehnt, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Die AOK prüft dann erneut Ihren Anspruch auf Pflegegeld.
Ja, Sie können sowohl ambulante Pflegeleistungen als auch Pflegegeld gleichzeitig erhalten.
Wenn sich Ihr Pflegegrad ändert, müssen Sie dies der AOK mitteilen. Dazu reichen Sie den Bescheid des MDK über die neue Bewertung Ihres Pflegegrades ein. Die Höhe des Pflegegeldes wird dann entsprechend angepasst.
Ja, das Pflegegeld kann auch rückwirkend für bis zu vier Wochen vor Antragstellung beantragt werden.
Das Pflegegeld wird unbefristet gezahlt, solange die Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld weiterhin gegeben sind.
Wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss, wird das Pflegegeld für die Dauer des Krankenhausaufenthalts weitergezahlt. Sobald er wieder zuhause ist, wird die Zahlung fortgesetzt.
Die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel alle drei Jahre überprüft. Es kann aber auch zu einer Überprüfung kommen, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert oder sich die Pflegesituation grundlegend ändert.
Ja, auch für die Betreuung von Demenzkranken kann Pflegegeld bei der AOK beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Nein, das Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Ja, auch als nicht-pflegende Angehörige oder als bevollmächtigte Person können Sie Pflegegeld für den Pflegebedürftigen bei der AOK beantragen und erhalten.
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Menschen erhalten können, wenn sie pflegebedürftig sind und zu Hause gepflegt werden. Das Pflegegeld wird von der AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) bereitgestellt und dient dazu, die Kosten für die häusliche Pflege zu decken.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch auf Pflegegeld haben Personen, die pflegebedürftig sind und von Familienmitgliedern oder anderen nahestehenden Personen zu Hause gepflegt werden. Um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, muss man eine bestimmte Pflegebedürftigkeit nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch einen Antrag bei der AOK, bei dem ein Gutachter den Pflegebedarf feststellt.
Wie beantrage ich Pflegegeld bei der AOK?
Um Pflegegeld bei der AOK zu beantragen, müssen Sie verschiedene Schritte durchlaufen. In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, um den Antrag zu stellen.
1. Pflegegrad feststellen lassen
Bevor Sie Pflegegeld bei der AOK beantragen können, müssen Sie Ihren Pflegegrad feststellen lassen. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen Gutachter beurteilt. Sie können Ihren Pflegegrad bei der AOK beantragen und werden dann von einem Gutachter besucht. Der Gutachter überprüft Ihren Hilfebedarf und entscheidet über Ihren Pflegegrad.
2. Antrag auf Pflegegeld stellen
Sobald Ihr Pflegegrad festgestellt wurde, können Sie einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer AOK-Geschäftsstelle oder online auf der AOK-Website. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die AOK.
3. Besuch vom Gutachter
Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, wird ein Gutachter zu Ihnen nach Hause kommen, um Ihren Hilfebedarf zu überprüfen. Der Gutachter wird sich mit Ihnen über Ihre persönliche Situation und Ihre Pflegebedürftigkeit unterhalten. Er wird auch Ihre pflegenden Angehörigen oder andere Bezugspersonen befragen.
4. Entscheidung über den Antrag
Nachdem der Gutachter Ihren Hilfebedarf überprüft hat, wird er eine Empfehlung an die AOK aussprechen. Die AOK wird dann über Ihren Antrag auf Pflegegeld entscheiden. Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.
5. Auszahlung des Pflegegeldes
Wenn Ihr Antrag auf Pflegegeld bewilligt wurde, erfolgt die Auszahlung in der Regel monatlich. Das Pflegegeld wird auf Ihr Konto überwiesen.
Die Beantragung von Pflegegeld bei der AOK kann etwas Zeit und Aufwand erfordern. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen und den Antrag sorgfältig auszufüllen. Wenn Sie alle Schritte durchlaufen haben und Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege.