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Pflegegeld |
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FAQ Pflegegeld SVS
Die oben genannten Antworten zu den häufig gestellten Fragen zum Pflegegeld der SVS dienen lediglich zur Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Bei konkreten Anliegen sollten Sie sich direkt an die SVS oder einen Fachexperten wenden.
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Menschen mit Pflegebedarf in Österreich erhalten können. Es dient dazu, die Kosten für die häusliche Pflege und Betreuung zu decken. Das Pflegegeld wird von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) ausbezahlt.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch auf Pflegegeld haben Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung der Hilfe bedürfen. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte erfolgt. Um Pflegegeld zu erhalten, muss der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 betragen.
Pflegebedürftige Personen müssen in Österreich gemeldet sein und ihren Hauptwohnsitz haben. Auch Staatsbürger anderer EU-Länder können unter bestimmten Voraussetzungen Pflegegeld beantragen. Die Pflegebedürftigkeit muss vom Arzt bestätigt werden.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird in sieben Pflegestufen eingeteilt. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhöht sich das Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes wird jährlich angepasst und beträgt derzeit (Stand: 2021):
- Pflegestufe 1: 175 Euro pro Monat
- Pflegestufe 2: 316 Euro pro Monat
- Pflegestufe 3: 523 Euro pro Monat
- Pflegestufe 4: 728 Euro pro Monat
- Pflegestufe 5: 1.092 Euro pro Monat
- Pflegestufe 6: 1.688 Euro pro Monat
- Pflegestufe 7: 2.860 Euro pro Monat
Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt aufgrund eines Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der SVS.
Wie beantrage ich Pflegegeld bei der SVS?
Um Pflegegeld bei der SVS zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
- Füllen Sie den Antrag auf Pflegegeld aus. Diesen erhalten Sie entweder direkt bei der SVS oder können ihn auch online herunterladen.
- Lassen Sie sich das ärztliche Gutachten über Ihre Pflegebedürftigkeit ausstellen.
- Reichen Sie den Antrag und das ärztliche Gutachten bei der SVS ein. Dies kann entweder per Post oder persönlich erfolgen.
- Warten Sie auf die Entscheidung der SVS. In der Regel erhalten Sie innerhalb von acht Wochen eine Rückmeldung.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Um den Antrag auf Pflegegeld bei der SVS stellen zu können, müssen Sie einige Unterlagen einreichen. Dazu gehören:
- Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Pflegegeld
- Das ärztliche Gutachten über Ihre Pflegebedürftigkeit
- Nachweise über Ihren Hauptwohnsitz in Österreich
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Eventuell weitere Unterlagen, wie Nachweise über Ihre österreichische Staatsbürgerschaft oder den Grad der Behinderung
Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einreichen, um Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden.
Was passiert nach der Antragsstellung?
Nachdem Sie den Antrag auf Pflegegeld bei der SVS eingereicht haben, erfolgt eine Prüfung Ihrer Unterlagen und des ärztlichen Gutachtens. Gegebenenfalls wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der SVS einen Hausbesuch durchführen, um Ihre Pflegesituation vor Ort zu begutachten.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid von der SVS, in dem über die Gewährung und die Höhe des Pflegegeldes entschieden wird. Bei einem positiven Bescheid wird das Pflegegeld rückwirkend ab dem Monat der Antragsstellung ausbezahlt.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Falls Ihr Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen einen Rekurs einzulegen. Dabei wird Ihre Sache erneut geprüft und eine neue Entscheidung getroffen. Falls der Rekurs ebenfalls abgelehnt wird, können Sie einen weiteren Rechtsmittelweg beschreiten und die Entscheidung vor Gericht überprüfen lassen.
Weitere Unterstützungen neben dem Pflegegeld
Pflegefreistellung für Angehörige
Angehörige, die einen Pflegebedürftigen zuhause betreuen, haben in Österreich Anspruch auf Pflegefreistellung. Dabei handelt es sich um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, um die Pflege zu ermöglichen. Die Pflegefreistellung gilt für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr und kann auf bis zu vier Wochen ausgedehnt werden, wenn der Pflegebedürftige lebensbedrohlich erkrankt ist.
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Pflegende Angehörige haben außerdem die Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit teilweise oder ganz ruhen zu lassen. Hierfür gibt es die Option der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit. Während der Pflegekarenz besteht ein Kündigungsschutz, und es besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung in Form des Pflegekarenzgeldes zu beantragen. Bei der Pflegeteilzeit wird die Arbeitszeit reduziert und das Gehalt entsprechend angepasst.
Pflegegeld für Kinder mit Behinderung
Eltern von Kindern mit Behinderung haben die Möglichkeit, zusätzlich zum Pflegegeld weitere finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dabei handelt es sich um das Kinderpflegegeld, das nach demselben Prinzip wie das Pflegegeld für Erwachsene gewährt wird. Die Höhe des Kinderpflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Behinderung des Kindes.
Pflege zu Hause unterstützen
Um die Pflege zu Hause zu erleichtern, gibt es verschiedene Angebote und Unterstützungen. Dazu gehören beispielsweise mobile Pflegedienste, Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege oder Haushaltshilfen. Das Ziel ist es, die Pflegepersonen zu entlasten und die häusliche Pflege zu ermöglichen.
Fazit
Das Pflegegeld der SVS ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf in Österreich. Es ermöglicht die häusliche Pflege und Betreuung und trägt zu einer besseren Lebensqualität bei. Um Pflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der SVS gestellt werden, der das ärztliche Gutachten über die Pflegebedürftigkeit beinhaltet. Neben dem Pflegegeld gibt es weitere Unterstützungen wie Pflegefreistellung, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Kinderpflegegeld und verschiedene Angebote zur Unterstützung der Pflege zu Hause.
Es ist wichtig, sich über alle möglichen Unterstützungen und Ansprüche zu informieren und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für die individuelle Pflegesituation zu finden.