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Kassel |
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FAQ Kindergeld Kassel
Insgesamt stehen Ihnen 15 häufig gestellte Fragen zum Kindergeld in Kassel zur Verfügung. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, sich an die Familienkasse zu wenden.
Kindergeld beantragen in Kassel
Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien, die in Deutschland leben und Kinder haben. Es soll die Kosten, die durch die Erziehung und Betreuung der Kinder entstehen, abdecken. Um Kindergeld zu beantragen, müssen Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen und den Antrag bei der zuständigen Familienkasse einreichen.
Voraussetzungen für den Kindergeldantrag
Um Kindergeld beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind muss in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Es muss sich um ein leibliches, adoptiertes oder Stiefkind handeln.
- Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Das Kind muss sich in der Ausbildung befinden oder arbeitslos sein.
- Die Eltern müssen in Deutschland steuerpflichtig sein.
Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Antrag auf Kindergeld gestellt werden.
Der Antrag auf Kindergeld
Um Kindergeld zu beantragen, müssen Eltern einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. In Kassel ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit für die Bearbeitung von Kindergeldanträgen zuständig.
Der Antrag kann persönlich bei der Familienkasse abgegeben werden oder schriftlich per Post eingereicht werden. Auch eine Online-Beantragung ist möglich. Dafür müssen sich Eltern auf der Website der Familienkasse registrieren und den Antrag online ausfüllen.
Im Antrag müssen Angaben zur Familie und zum Kind gemacht werden, sowie Informationen zur aktuellen Ausbildungssituation des Kindes. Auch Nachweise wie die Geburtsurkunde des Kindes oder Bescheinigungen über die Ausbildung müssen dem Antrag beigefügt werden.
Wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, wird die Familienkasse den Antrag prüfen und die Zahlung des Kindergeldes veranlassen.
Der Kindergeldbescheid
Nach der Prüfung des Antrags wird die Familienkasse einen Kindergeldbescheid erstellen. In diesem Bescheid wird festgelegt, ob und in welcher Höhe Kindergeld gezahlt wird.
Der Kindergeldbescheid wird den Eltern per Post zugeschickt oder kann online eingesehen werden, wenn der Antrag online gestellt wurde. Im Kindergeldbescheid sind auch wichtige Informationen zur Überweisung des Kindergeldes enthalten.
Bei Fragen zu dem Kindergeldbescheid oder zu Veränderungen in der familiären oder persönlichen Situation, können sich Eltern an die Familienkasse in Kassel wenden.
Weitere Infos zum Kindergeld
Das Kindergeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder, für die Kindergeld beantragt wurde.
- Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld aktuell 204 Euro pro Monat.
- Für das dritte Kind beträgt das Kindergeld 210 Euro pro Monat.
- Ab dem vierten Kind werden 235 Euro pro Monat gezahlt.
Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt werden.
Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien. Es hilft dabei, die Kosten für die Erziehung und Betreuung der Kinder abzudecken. Um Kindergeld beantragen zu können, müssen Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen und den Antrag bei der zuständigen Familienkasse einreichen. In Kassel ist hierfür die Agentur für Arbeit zuständig. Nach der Antragstellung erfolgt die Prüfung durch die Familienkasse und es wird ein Kindergeldbescheid erstellt. Das Kindergeld wird monatlich im Voraus gezahlt und richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
Bei Fragen oder Veränderungen in der familiären Situation können sich Eltern an die Familienkasse in Kassel wenden.