Öffnen – Pflegegeld SVS Antrag

Antrag und Formulare für Pflegegeld SVS zur ausdrucken und ausfüllen – PDF-Format und Online-Beantragen

 




Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Menschen mit Pflegebedarf in Österreich erhalten können. Es dient dazu, die Kosten für die häusliche Pflege und Betreuung zu decken. Das Pflegegeld wird von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) ausbezahlt.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Anspruch auf Pflegegeld haben Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung der Hilfe bedürfen. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte erfolgt. Um Pflegegeld zu erhalten, muss der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 betragen.

Pflegebedürftige Personen müssen in Österreich gemeldet sein und ihren Hauptwohnsitz haben. Auch Staatsbürger anderer EU-Länder können unter bestimmten Voraussetzungen Pflegegeld beantragen. Die Pflegebedürftigkeit muss vom Arzt bestätigt werden.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld wird in sieben Pflegestufen eingeteilt. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhöht sich das Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes wird jährlich angepasst und beträgt derzeit (Stand: 2021):

  • Pflegestufe 1: 175 Euro pro Monat
  • Pflegestufe 2: 316 Euro pro Monat
  • Pflegestufe 3: 523 Euro pro Monat
  • Pflegestufe 4: 728 Euro pro Monat
  • Pflegestufe 5: 1.092 Euro pro Monat
  • Pflegestufe 6: 1.688 Euro pro Monat
  • Pflegestufe 7: 2.860 Euro pro Monat

Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt aufgrund eines Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der SVS.

Wie beantrage ich Pflegegeld bei der SVS?

Um Pflegegeld bei der SVS zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Füllen Sie den Antrag auf Pflegegeld aus. Diesen erhalten Sie entweder direkt bei der SVS oder können ihn auch online herunterladen.
  2. Lassen Sie sich das ärztliche Gutachten über Ihre Pflegebedürftigkeit ausstellen.
  3. Reichen Sie den Antrag und das ärztliche Gutachten bei der SVS ein. Dies kann entweder per Post oder persönlich erfolgen.
  4. Warten Sie auf die Entscheidung der SVS. In der Regel erhalten Sie innerhalb von acht Wochen eine Rückmeldung.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Um den Antrag auf Pflegegeld bei der SVS stellen zu können, müssen Sie einige Unterlagen einreichen. Dazu gehören:

  • Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Pflegegeld
  • Das ärztliche Gutachten über Ihre Pflegebedürftigkeit
  • Nachweise über Ihren Hauptwohnsitz in Österreich
  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Eventuell weitere Unterlagen, wie Nachweise über Ihre österreichische Staatsbürgerschaft oder den Grad der Behinderung

Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einreichen, um Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden.

Was passiert nach der Antragsstellung?

Nachdem Sie den Antrag auf Pflegegeld bei der SVS eingereicht haben, erfolgt eine Prüfung Ihrer Unterlagen und des ärztlichen Gutachtens. Gegebenenfalls wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der SVS einen Hausbesuch durchführen, um Ihre Pflegesituation vor Ort zu begutachten.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid von der SVS, in dem über die Gewährung und die Höhe des Pflegegeldes entschieden wird. Bei einem positiven Bescheid wird das Pflegegeld rückwirkend ab dem Monat der Antragsstellung ausbezahlt.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Falls Ihr Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen einen Rekurs einzulegen. Dabei wird Ihre Sache erneut geprüft und eine neue Entscheidung getroffen. Falls der Rekurs ebenfalls abgelehnt wird, können Sie einen weiteren Rechtsmittelweg beschreiten und die Entscheidung vor Gericht überprüfen lassen.

Weitere Unterstützungen neben dem Pflegegeld

Pflegefreistellung für Angehörige

Angehörige, die einen Pflegebedürftigen zuhause betreuen, haben in Österreich Anspruch auf Pflegefreistellung. Dabei handelt es sich um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, um die Pflege zu ermöglichen. Die Pflegefreistellung gilt für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr und kann auf bis zu vier Wochen ausgedehnt werden, wenn der Pflegebedürftige lebensbedrohlich erkrankt ist.

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Pflegende Angehörige haben außerdem die Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit teilweise oder ganz ruhen zu lassen. Hierfür gibt es die Option der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit. Während der Pflegekarenz besteht ein Kündigungsschutz, und es besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung in Form des Pflegekarenzgeldes zu beantragen. Bei der Pflegeteilzeit wird die Arbeitszeit reduziert und das Gehalt entsprechend angepasst.

Pflegegeld für Kinder mit Behinderung

Eltern von Kindern mit Behinderung haben die Möglichkeit, zusätzlich zum Pflegegeld weitere finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dabei handelt es sich um das Kinderpflegegeld, das nach demselben Prinzip wie das Pflegegeld für Erwachsene gewährt wird. Die Höhe des Kinderpflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Behinderung des Kindes.

Pflege zu Hause unterstützen

Um die Pflege zu Hause zu erleichtern, gibt es verschiedene Angebote und Unterstützungen. Dazu gehören beispielsweise mobile Pflegedienste, Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege oder Haushaltshilfen. Das Ziel ist es, die Pflegepersonen zu entlasten und die häusliche Pflege zu ermöglichen.

Fazit

Das Pflegegeld der SVS ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf in Österreich. Es ermöglicht die häusliche Pflege und Betreuung und trägt zu einer besseren Lebensqualität bei. Um Pflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der SVS gestellt werden, der das ärztliche Gutachten über die Pflegebedürftigkeit beinhaltet. Neben dem Pflegegeld gibt es weitere Unterstützungen wie Pflegefreistellung, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Kinderpflegegeld und verschiedene Angebote zur Unterstützung der Pflege zu Hause.

Es ist wichtig, sich über alle möglichen Unterstützungen und Ansprüche zu informieren und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für die individuelle Pflegesituation zu finden.

 

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Pflegegeld
SVS
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FAQ Pflegegeld SVS

Frage 1: Wer hat Anspruch auf Pflegegeld von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)?
Anspruch auf Pflegegeld von der SVS haben Selbständige, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung auf die Hilfe anderer Personen bei alltäglichen Aktivitäten angewiesen sind.
Frage 2: Wie hoch ist das Pflegegeld der SVS?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Es gibt sieben Pflegegeldstufen, von 1 (geringste Beeinträchtigung) bis 7 (schwerste Beeinträchtigung). Die genauen Beträge können auf der Website der SVS eingesehen werden.
Frage 3: Wie wird der Grad der Beeinträchtigung festgestellt?
Der Grad der Beeinträchtigung wird durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Hierbei werden verschiedene Kriterien wie körperliche Einschränkungen und Pflegebedarf berücksichtigt.
Frage 4: Wie und wo kann man Pflegegeld bei der SVS beantragen?
Der Antrag auf Pflegegeld kann bei der SVS eingereicht werden. Hierfür sind bestimmte Unterlagen wie ärztliche Gutachten und Nachweise über den Hilfebedarf erforderlich.
Frage 5: Wie lange dauert es, bis über den Antrag auf Pflegegeld entschieden wird?
Die Bearbeitungsdauer des Antrags auf Pflegegeld kann variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen, bis über den Antrag entschieden wird.
Frage 6: Ist eine rückwirkende Zahlung von Pflegegeld möglich?
Ja, in bestimmten Fällen ist eine rückwirkende Zahlung von Pflegegeld möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Anspruch auf Pflegegeld ab dem Zeitpunkt der Antragstellung besteht.
Frage 7: Welche Verpflichtungen haben Pflegegeldbezieher gegenüber der SVS?
Pflegegeldbezieher haben verschiedene Verpflichtungen gegenüber der SVS. Dazu gehört unter anderem die Mitteilung von Änderungen in der Pflegesituation oder der Einkommensverhältnisse.
Frage 8: Können Pflegegeldbezieher auch andere Leistungen der SVS in Anspruch nehmen?
Ja, Pflegegeldbezieher können neben dem Pflegegeld auch andere Leistungen der SVS in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise Hilfsmittel oder Befreiungen von bestimmten Beiträgen.
Frage 9: Gibt es eine Möglichkeit, das Pflegegeld aufzustocken?
Ja, es besteht die Möglichkeit, das Pflegegeld bei Vorliegen eines erhöhten Betreuungsbedarfs aufzustocken. Hierfür ist ein gesonderter Antrag bei der SVS erforderlich.
Frage 10: Wird das Pflegegeld der SVS auf andere Leistungen angerechnet?
Das Pflegegeld der SVS wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es wird somit zusätzlich zu anderen Leistungen wie etwa der Pension ausgezahlt.
Frage 11: Kann das Pflegegeld der SVS gekürzt oder gestrichen werden?
Ja, das Pflegegeld der SVS kann unter bestimmten Umständen gekürzt oder gestrichen werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Pflegesituation des Betreffenden verbessert hat.
Frage 12: Kann man gegen eine Entscheidung der SVS zum Pflegegeld Widerspruch einlegen?
Ja, gegen eine Entscheidung der SVS zum Pflegegeld kann Widerspruch eingelegt werden. Hierbei ist jedoch eine Frist einzuhalten.
Frage 13: Welche Unterstützung bietet die SVS bei der Pflege von Angehörigen?
Die SVS bietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für die Pflege von Angehörigen an. Dazu gehören zum Beispiel Informationsmaterialien und Beratungsangebote.
Frage 14: Kann man das Pflegegeld auch für die Betreuung in einer Einrichtung verwenden?
Ja, das Pflegegeld kann auch für die Betreuung in einer Einrichtung verwendet werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Einrichtung bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss.
Frage 15: Welche finanziellen Auswirkungen hat das Pflegegeld auf die Steuerpflicht?
Das Pflegegeld der SVS ist steuerfrei und hat somit keine direkten finanziellen Auswirkungen auf die Steuerpflicht.

Die oben genannten Antworten zu den häufig gestellten Fragen zum Pflegegeld der SVS dienen lediglich zur Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Bei konkreten Anliegen sollten Sie sich direkt an die SVS oder einen Fachexperten wenden.