Antrag für Kindergeld NRW zur ausfüllen und ausdrucken – PDF-Format und Online-Beantragen
Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern in Deutschland erhalten, um die Kosten ihrer Kinder zu decken. Es wird monatlich von der Familienkasse gezahlt und soll sicherstellen, dass Familien mit Kindern finanziell entlastet werden.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld in NRW?
Grundsätzlich haben alle Eltern in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Kindergeld, solange sie ihre Hauptwohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt in NRW haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht.
Ausnahmen:
- Eltern, die im öffentlichen Dienst in einem anderen Bundesland tätig sind, erhalten Kindergeld gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
- Eltern, deren Kind eine Ausbildung oder ein Studium in einer anderen Stadt absolvieren, können ebenfalls nach den Bestimmungen des entsprechenden Bundeslandes Kindergeld beantragen.
Wie beantrage ich Kindergeld in NRW?
Um Kindergeld in Nordrhein-Westfalen zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:
- Füllen Sie den Antrag auf Kindergeld aus. Diesen können Sie online auf der Webseite der Familienkasse herunterladen oder persönlich bei einer örtlichen Beratungsstelle erhalten.
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Familienkasse ein. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über Ihre Wohnsituation und Einkommensnachweise der letzten Monate.
- Die Familienkasse wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen schriftlich mitteilen, ob Sie berechtigt sind, Kindergeld zu erhalten.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, werden Ihnen die monatlichen Kindergeldzahlungen auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen.
Was ist die Kindergeldhöhe in NRW?
Die Höhe des Kindergeldes in Nordrhein-Westfalen richtet sich nach der Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld beantragen:
- Für das erste und zweite Kind erhalten Sie monatlich jeweils 204 Euro.
- Für das dritte Kind erhalten Sie monatlich 210 Euro.
- Ab dem vierten Kind erhalten Sie monatlich 235 Euro pro Kind.
Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Bei einer Verlängerung der Schulausbildung oder bei Behinderung des Kindes kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weiterhin gezahlt werden.
Was passiert, wenn sich meine Lebenssituation ändert?
Wenn sich Ihre Lebenssituation verändert, zum Beispiel durch Umzug in ein anderes Bundesland oder durch Änderung Ihrer beruflichen Tätigkeit, müssen Sie dies der Familienkasse mitteilen. Die Höhe des Kindergeldes kann sich je nach den neuen Umständen ändern.
Wichtig:
Informieren Sie die Familienkasse unverzüglich über alle Änderungen, um eine eventuelle Rückzahlung oder einen Verlust des Kindergeldes zu vermeiden.
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern in Nordrhein-Westfalen erhalten, um die Kosten ihrer Kinder zu decken. Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der Familienkasse stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld beantragen.
Es ist wichtig, dass Sie die Familienkasse über Änderungen in Ihrer Lebenssituation informieren, um eventuelle Rückzahlungen oder einen Verlust des Kindergeldes zu vermeiden.
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